Soforthilfe bei Abmahnungen
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Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Anwaltskanzlei Brodauf
Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht stellt die Aufforderung eines Mitbewerbers an seinen Konkurrenten dar, ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten oder Handeln zu unterlassen. Hierzu wird vom Abgemahnten verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese besitzt nach geltendem Recht in Deutschland länger als 30 Jahre Gültigkeit und verpflichtet den Abgemahnten, sein rechtsverletzendes Handeln zu unterlassen und auch zukünftig nicht zu wiederholen. Durch eine Abmahnung gibt der Geschädigte dem Verletzenden eine Möglichkeit, den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, das Urheber- oder Markenrecht außergerichtlich beizulegen. Kommt der Abgemahnte den Forderungen des Abmahnschreibens nicht nach, so ist der Abmahnende berechtigt, vor Gericht Klage zu erheben.

Damit eine Abmahnung wirksam erteilt wird, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
  1. genaue Beschreibung des rechtswidrigen Verhaltens oder Handelns
    - für den Abgemahnten muss aus dem Abmahnschreiben eindeutig hervorgehen, welches Handeln oder Verhalten ihm zur Last gelegt wird
    - die Formulierung muss konkret erfolgen, darf nicht zu weitreichend und ungenau sein
  2. Rechtliche Würdigung
    - der Abgemahnte muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten/Handeln ergeben
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - zum Schutz der eigenen Rechte fordert der Abmahnende den Abgemahnten auf, sein rechtswidriges Verhalten/Handeln zu unterlassen
    - enthält in der Regel eine Klausel, die den Abgemahnten verpflichtet, bei Zuwiderhandeln eine Vertragsstrafe zu zahlen
  4. Fristsetzung für den Abgemahnten zur Abgabe der Unterlassungserklärung
    - hierbei sind sehr kurz bemessene Fristen durchaus möglich, ohne dass die Wirksamkeit der Abmahnung beeinträchtigt wird
  5. Androhung gerichtlicher Schritte
    - sollte die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zur genannten Frist abgegeben werden, muss aus dem Abmahnschreiben hervorgehen, dass der Abmahnende gerichtliche Schritte gegen die rechtsverletzende Person einleiten wird.
  6. Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss der Zugang dieser beim Abgemahnten nicht nachgewiesen werden. Lediglich die abmahnende Seite muss das ordnungsgemäße Absenden der Abmahnung nachweisen. Demnach kann eine Abmahnung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg versendet werden. Ein Einschreiben ist nicht notwendig, jedoch empfehlenswert.
    Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese durch einen erfahrenen Rechtsanwalt gewissenhaft prüfen lassen. Die deutsche Rechtsprechung gibt zahlreiche Möglichkeiten zum Missbrauch durch Abmahnende.
Abmahnkanzlei
Abmahnungen zählen heute im Bereich des Internets leider zum Alltag. Immer mehr Anwaltskanzleien spezialisieren sich darauf und hoffen auf schnell verdientes Geld. Wer sucht, der findet. Und das nicht zu gering. Die deutsche Rechtsprechung ist auf diesem Gebiet noch sehr unklar formuliert und so ergeben sich immer wieder schnelle Verletzungen verschiedener Rechte, wie Urheber-, Marken- und Namensrechte, dessen sich die Abgemahnten selten bewusst sind. Das Filesharing im Internet bietet solch eine Gefahr des Verstoßes gegen geltendes Recht. Musik, Filme und ähnliches werden fröhlich hin und her getauscht, geteilt und heruntergeladen. Bis zu welchem Punkt dies jedoch auf legalem Weg geschieht, wissen die Wenigsten.

Jede berechtigt abgemahnte, gesetzeswidrige Handlung stellt eine ernste Lage dar, die nicht unterschätzt werden darf. In erster Linie bedeutet es für den Abgemahnten, nach dem Erhalt einer Abmahnung nicht den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass sich alles von selbst klärt. Es ist wichtig, schnellstmöglich in der entsprechenden Frist auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Die regelmäßig beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung dient dazu, vom Abgemahnten eine Versicherung zu erhalten, das rechtswidrige Verhalten bzw. Handeln in Zukunft zu unterlassen. Gleichzeitig wird der Abgemahnte aufgefordert, entsprechende Abmahngebühren zu zahlen und je nach Schwere des Verstoßes können auch Schadenersatzansprüche gegen ihn geltend gemacht werden.
Anwaltskanzlei Brodauf
Die Kanzlei Brodauf Rechtsanwälte, Leisewitzstraße 26, 30175 Hannover vertritt Firmen, welche aufgrund angeblich rechtswidrigen Filesharings, also illegalem Up- und Download von Dateien, Abmahnungen aussprechen. Verbunden mit der Abmahnung durch die Kanzlei Brodauf und der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, wird der Abgemahnte zur Zahlung eines Vergleichsbetrages angehalten. Im Gegenzug verzichtet die abmahnende Seite vermeintlich großzügig auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und das Begleichen der angefallenen Abmahngebühren.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von der Kanzlei Brodauf auf:
  • Angabe zum Rechteinhaber, welcher durch die Kanzlei vertreten wird
  • Hinweis auf zahllose Verletzungen der Rechte des Mandanten in Filesharingnetzwerken
  • Erklärung, dass die IP-Adresse, welche auf den Abgemahnten hinweist, mittels landgerichtlichem Beschluss nachweislich festgestellt wurde
  • Benennung des genauen Zeitpunktes des angeblichen Verstoßes (Datum und genaue Uhrzeit)
  • Vorwurf, dass die bezeichnete Datei über den Internetanschluss des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht wurde
  • beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung mit Aufforderung des Abgemahnten, diese zu unterzeichnen und zurückzusenden
  • Erklärung der rechtlichen Würdigung
  • Auflistung der Rechtsverfolgungskosten und eine vorläufige Berechnung des angeblich bestehenden Schadenersatzanspruches
  • Vergleichsangebot mit konkreter Bezeichnung des geforderten Vergleichsbetrages, um die Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Für den Abgemahnten besteht nach Zugang einer Abmahnung die Pflicht zum schnellen Handeln auf den ihm vorgeworfenen Sachverhalt. Eine Missachtung der im Abmahnschreiben aufgeführten Fristsetzung zieht regelmäßig schwere Rechtsfolgen nach sich, die für den Abgemahnten mit erheblich höheren Kosten verbunden sind. Die Gegenseite kann vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken.

Jetzt heißt es: Ruhe bewahren und kompetente Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen. Dieser überprüft die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und ob die enthaltenen Forderungen angemessen sind. Ein übereiltes Unterzeichnen einer ungeprüften Unterlassungserklärung kann für den Abgemahnten:
  • als Schuldanerkenntnis gelten
  • als Akzeptanz der geforderten Kosten angesehen werden
  • eine mehr als 30-jährige Unterwerfung an aufgeführte Forderungen der Unterlassungserklärung bedeuten
  • mit erheblich überzogenen Kosten verbunden sein.
Daher ist das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts immer von Vorteil. Dieser kann die strafbewehrte Unterlassungserklärung prüfen und im Falle, dass diese viel zu weit gefasst und unangemessen formuliert ist, eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen, welche sich speziell auf den vorliegenden Sachverhalt bezieht.

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