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Soforthilfe bei Abmahnungen
Fragezeichen
Soforthilfe bei Abmahnung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und benötigen Hilfe?
Unser Partner "Händlerschutz - Partner der Händler" stellt für anwaltinfos Leser eine Hilfehotline bereit.
Ablauf:
1. Senden Sie und Ihre Abmahnung zu. Klick hier

2. Rufen Sie den Händlerschutz dannach an unter 0180-5012777
0,14 €/Minute aus dem dt. Festnetz max. 0,42 €/Min aus dem Mobilfunknetz

Die Partner-Anwälte des Händlerschutzes werden Ihre Abmahnung kostenfrei prüfen und Ihnen hierbei helfen.
Abmahnung berechtigt?
Nicht jede Abmahnung ist berechtigt. Daher ist es wichtig, das ein Anwalt diese Abmahnung prüft. Dieser kann prüfen ob die Abmahnung berechtigt ist und vor allem ob die Abmahnkosten reduziert werden könnten.
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Abmahnungen abwehren
Sie wollen sich vor teuren Abmahnungen schützen? Halten Sie Ihre Rechtstexte wie AGB&Co. stets aktuell. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Ein Service vom HÄNDLERSCHUTZ
Händlerschutz - der Partner der Händler
Abmahnung Rechtsanwalt Marcus Meier
Eine Abmahnung dient Mitbewerbern dazu, einem Konkurrenten ein bestimmtes Verhalten bzw. Handeln zu untersagen, mit welchem er gegen Rechte verstößt, welche alleinig dem Mitbewerber zustehen. In der Regel enthält eine Abmahnung eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, durch deren Anerkennung sich der Abgemahnte verpflichtet, das gerügte Verhalten oder Handeln in Zukunft zu unterlassen. Eine einmal unterzeichnete Unterlassungserklärung ist weit mehr als 30 Jahre rechtswirksam. Das heißt, dass sich der Abgemahnte in dieser Zeit strikt an die hier vereinbarten Klauseln halten muss. Bei Nichtbeachtung oder Verstoß droht ihm eine hohe Vertragsstrafe.

Für den Betroffenen stellt eine Abmahnung allerdings auch eine Möglichkeit dar, einen Rechtsverstoß außergerichtlich zu klären. Erst wenn der Abgemahnte nicht auf das Abmahnschreiben reagiert, werden von der Gegenseite gerichtliche Schritte eingeleitet. Diese führen aber in aller Regel zu erheblichen Mehrkosten auf Seiten des Rechtsverletzenden.

Eine Abmahnung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen rechtswirksam:
  1. detaillierte Angabe zum abmahnfähigen Verhalten bzw. Handeln, welches zur Last gelegt wird
    - für den Betroffenen muss aus dem Abmahnschreiben eindeutig hervorgehen, welches Handeln oder Verhalten zur Abmahnung berechtigen
    - die Formulierung muss konkret erfolgen, darf nicht zu weitreichend und ungenau sein
  2. Rechtliche Würdigung
    - der Abgemahnte muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich aus seinem Verhalten / Handeln ergeben und auf welche Rechtsvorschrift sich die Abmahnung beruft
  3. Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
    - um seine eigenen Rechte zu schützen, verlangt der Abmahnende vom Abgemahnten, sein rechtswidriges Verhalten / Handeln durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu unterlassen
    - enthält regelmäßig eine Klausel, durch welche bei Zuwiderhandeln des Abgemahnten das Zahlen einer Vertragsstrafe verpflichtend ist
  4. Fristsetzung, bis zu welcher der Abgemahnte die unterzeichnete Unterlassungserklärung abzugeben hat
    - eine kurze Fristsetzung beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der Abmahnung
  5. Einleitung gerichtlicher Schritte muss angedroht werden
    - dem Abgemahnten muss aus dem Abmahnschreiben heraus ersichtlich sein, dass bei Nichteinhaltung der angegebenen Frist von der Gegenseite ein gerichtliches Verfahren erwirkt wird.
Eine Abmahnung verliert auch dann nicht ihre Wirksamkeit, wenn seitens des Abgemahnten behauptet wird, dass keine Abmahnung zugestellt wurde. Allerdings steht die abmahnende Seite über einen ordnungsgemäßen Versand des Abmahnschreibens in Nachweispflicht. Eine Abmahnung kann per E-Mail, Fax oder auch Postweg erfolgen. Die Zustellung einer Abmahnung durch ein Einschreiben mit Rückschein ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ratsam, um ein ordnungsgemäßes Zustellen einfach und ohne Probleme nachweisen zu können.
Abmahnkanzlei
Aufgrund der sehr einfach und schnell aufzufindenden Rechtsverstöße im Internet, haben sich zahlreiche sogenannte Abmahnkanzleien auf genau dieses Thema spezialisiert. Sie vertreten Mandanten, für die sie Rechtsverletzungen im Internet suchen, aufdecken, nachweisen und abmahnen. Und das ist leichter als gedacht. Viele Internetnutzer bewegen sich zu leichtfertig im Netz und nutzen Bilder, Musik und andere Dateien ungefragt für sich. Allerdings bestehen an fast allen Dateien im Internet alleinige Rechte von Inhabern. Somit stellt das Nutzen dieser Bilder, Filme usw., ohne Einverständnis des Rechteinhabers, eine Verletzung des Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrechts dar und kann abgemahnt werden.

Massenabmahnungen sind die Folge. Rechtsverletzungen durch unwissende Internetnutzer gibt es zuhauf. Die nicht eindeutig formulierte Gesetzgebung trägt unterstützend dazu bei. Allerdings ist jeder Verstoß gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Markenrechts und des Urheberrechts auch abmahnfähig. So kommt es täglich massenhaft zu illegalem Filesharing, indem sich Internetnutzer Musik, Filme und ähnliches auf ihren Computer ziehen und weiter verbreiten. Dieses unzulässige Up- und Download führt wiederum zu massenhaften Abmahnungen. Eine Abmahnung und ihre Rechtsfolgen sollte keinesfalls unterschätzt werden, auch wenn sie sich als unberechtigt darstellen sollte. In jedem Fall steht der Abgemahnte in der Pflicht, auf die Abmahnung reagieren. Hierbei ist es wichtig, die von der Gegenseite gesetzte Frist zu beachten, wenn man ein gerichtliches Verfahren verhindern möchte.
Rechtsanwalt Marcus Meier
Rechtsanwalt Marcus Meier aus Lünen vertritt Firmen, in deren Namen sie Abmahnungen an Personen verschickt, welche angeblich rechtswidrig Filesharing betrieben haben sollen. Die Abmahnung, welche durch die Kanzlei Martin verschickt wird, enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ist verbunden mit einem Vergleichsangebot, welches geringer dargestellt wird, als die Summe aus eigentlicher Abmahngebühren und der berechneten Schadenersatzforderung.

Folgenden Inhalt weist eine Abmahnung von Rechtsanwalt Marcus Meier auf:
  1. Angabe zum Rechteinhaber, welchen die Kanzlei Meier vertritt
  2. Darlegung der Gründe für die angebliche Berechtigung zur Abmahnung
  3. Vorwurf des angeblich illegalen massenhaften Filesharings von urheberrechtlich geschützten Musikdateien über den Internetanschluss des Abgemahnten
  4. Angabe von Datum und genauer Uhrzeit, zu welchem der angebliche Verstoß stattgefunden haben soll
  5. Aufforderung zur Löschung der illegalen Raubkopie sowie zur Unterlassung des Handelns
  6. vorformulierte Unterlassungserklärung mit Aufforderung, diese unterzeichnet zurückzusenden
  7. Darlegung von Ansprüchen auf Erstattung der Rechtsverfolgungskosten sowie auf Schadenersatz
  8. Vergleichsangebot zur außergerichtlichen Einigung mit Aufforderung zur Abgabe der Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung des geforderten Vergleichsbetrages
Wichtige Hinweise für den Abgemahnten

Bevor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte der Sachverhalt von einem kompetenten Rechtsanwalt geprüft werden. Nicht selten ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt und die darin enthaltenen Forderungen völlig unangemessen. Jedoch sollte der Abgemahnte zeitnah reagieren, da nach Fristablauf ein Gerichtsverfahren durch die Gegenseite erwirkt werden kann. Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte von einem Anwalt in Augenschein genommen werden, da sie häufig viel zu weitreichend formuliert ist und sich selten auf den speziellen Sachverhalt bezieht.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung durch den Rechtsanwalt des Abgemahnten wird derart formuliert, dass es dem Abgemahnten in Zukunft möglich sein wird, sich an die vereinbarten Klauseln zu halten. Schließlich sind mehr als 30 Jahre, in denen diese strafbewehrte Unterlassungserklärung wirksam ist, eine lange Zeit und die Möglichkeit, gegen die Vereinbarungen zu verstoßen, recht groß. In diesem Fall kommt auf den Abgemahnten eine hohe Geldstrafe zu, die er dann zu zahlen hat und welche in vorformulierten Unterlassungserklärungen in der Regel viel zu hoch angesetzt ist.

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