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Gesetz - 2. BesVNG
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
Art I
Art II
Art III
-
§ 1 Geltendes Recht für vorhandene Versorgungsempfänger
-
§ 2 Mindestversorgung
-
§ 3 Erhöhte Unfallfürsorge
Art IV
-
§§ 1 und 2 (weggefallen)
-
§ 3 (weggefallen)
Art V
Art VI
Art VII
-
§ 1 Allgemeine Anpassung
-
§ 2 Anpassungszuschlag
-
§ 3 Begriffsbestimmungen
-
§ 4 Berechnung des Anpassungszuschlages
-
§ 5 Feststellungsverfahren
-
§ 6 Zahlung des Anpassungszuschlages
-
§ 7 Zusammenfassung von Anpassungszuschlägen
Art VIII
-
§ 1
-
§ 2
-
§ 3
-
§ 4
Art IX
-
§ 1 Begriff Dienstbezüge, Verweisungen
-
§ 2 Ersetzung des Begriffs Mehrarbeitsentschädigung durch Mehrarbeitsvergütung
-
§ 3 Gleichstellung von Beamten
-
§ 4 Überleitung der Beamten
-
§ 5 Überleitung von Beamten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts in den Ländern
-
§ 6 Besoldungsdienstalter der vorhandenen Beamten
-
§ 7 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für Konrektoren an Grundschulen, Hauptschulen, Grund- und Hauptschulen, Realschulen sowie für Studiendirektoren
-
§ 8 Überleitung der Richter und Staatsanwälte
-
§ 9 Anwendung des § 38 Abs. 2 BBesG auf vorhandene Richter und Staatsanwälte
-
§ 10 Überschreitung der zulässigen Zahl von Planstellen für weitere aufsichtführende Richter an Amtsgerichten, Staatsanwälte als Gruppenleiter und für Oberstaatsanwälte als Abteilungsleiter oder Hauptabteilungsleiter
-
§ 11 Überleitungszulage für Beamte, Richter oder Soldaten bei Änderung der Einstufung eines Amtes und bei Wegfall oder Änderung von ruhegehaltfähigen Zulagen
-
§ 12 Ausgleichszulage in anderen Fällen für Beamte, Richter und Soldaten
-
§ 13 Wegfall der Ruhegehaltfähigkeit bei Zulagen
-
§ 14 Aufhebung von besoldungsrechtlichen Vorschriften der Länder
-
§ 15 Aufhebung von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über Unterhaltszuschüsse
-
§ 16 Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
-
§ 17 Aufhebung von bundesrechtlichen Vorschriften über Abgelegenheitszulagen und anderen Zulagen
-
§ 18 Aufhebung von Vorschriften über Erschwerniszulagen
-
§ 19 Ortszuschlag für Kasernierte
-
§ 20 Fortgeltung der Regelungen über künftig wegfallende Ämter des Bundes
-
§ 21 Zulage für Beamte an Theatern
-
§ 22 Fortgeltung von landesrechtlichen Vorschriften über Zulagen an Beamte von öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten
-
§ 23 Fortgeltung von Regelungen außerhalb der Landesbesoldungsgesetze
-
§ 24 Aufrechterhaltung von Vorschriften für Versorgungsempfänger
-
§ 25 Änderung der Ausgangslage für Artikel VII
-
§ 26 Übergangsvorschriften für Artikel VII
-
§ 27 Übergangsregelung für Stufenlehrer
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§ 28 Übergangsregelung für Sicherheitsdienste
Art X
-
§ 1 Übergangsregelung für Hochschullehrer
-
§ 2 Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
-
§ 3 Überführung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter
-
§ 4 Übergangsvorschriften für die Überführung in die Bundesbesoldungsordnung C
-
§ 5 Wahrung des Besitzstandes
Art XI
-
§ 1
-
§ 2 Berlin-Klausel
-
§ 3 Inkrafttreten
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