Gesetz - DirektZahlVerpflV
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung - DirektZahlVerpflV
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 6)
Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates
Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates
Fruchtarten
- 1.
- Eiweißpflanzen (insbesondere Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen) ausschließlich zur Körnernutzung
- 2.
- Ölsaaten (insbesondere Raps, Sonnenblumen) ausschließlich zur Körnernutzung
- 3.
- Mais ausschließlich zur Kolben- oder Körnernutzung
- 4.
- Flächenstilllegung (Acker)
- 5.
- mehrjähriges Ackerfutter (insbesondere Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras und Gemische daraus) auch zur Samenvermehrung
- 6.
- Grünbrache