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Gesetz - DirektZahlVerpflV
Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung - DirektZahlVerpflV
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 6)
Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates
Fruchtarten
1.
Eiweißpflanzen (insbesondere Ackerbohnen, Erbsen, Lupinen) ausschließlich zur Körnernutzung
2.
Ölsaaten (insbesondere Raps, Sonnenblumen) ausschließlich zur Körnernutzung
3.
Mais ausschließlich zur Kolben- oder Körnernutzung
4.
Flächenstilllegung (Acker)
5.
mehrjähriges Ackerfutter (insbesondere Klee, Kleegras, Luzerne, Ackergras und Gemische daraus) auch zur Samenvermehrung
6.
Grünbrache

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