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Gesetz - DRiG
Deutsches Richtergesetz
Erster Teil
Erster Abschnitt
-
§ 1 Berufsrichter und ehrenamtliche Richter
-
§ 2 Geltung für Berufsrichter
-
§ 3 Dienstherr
-
§ 4 Unvereinbare Aufgaben
Zweiter Abschnitt
-
§ 5 Befähigung zum Richteramt
-
§ 5a Studium
-
§ 5b Vorbereitungsdienst
-
§ 5c Anrechnung einer Ausbildung für den gehobenen Dienst
-
§ 5d Prüfungen
-
§ 6 Anerkennung von Prüfungen
-
§ 7 Universitätsprofessoren
Dritter Abschnitt
-
§ 8 Rechtsformen des Richterdienstes
-
§ 9 Voraussetzungen für die Berufungen
-
§ 10 Ernennung auf Lebenszeit
-
§ 11 Ernennung auf Zeit
-
§ 12 Ernennung auf Probe
-
§ 13 Verwendung eines Richters auf Probe
-
§ 14 Ernennung zum Richter kraft Auftrags
-
§ 15 Wirkungen auf das Beamtenverhältnis
-
§ 16 Dauer der Verwendung als Richter kraft Auftrags
-
§ 17 Ernennung durch Urkunde
-
§ 17a
-
§ 18 Nichtigkeit der Ernennung
-
§ 19 Rücknahme der Ernennung
-
§ 19a Amtsbezeichnungen
-
§ 20 Allgemeines Dienstalter
-
§ 21 Entlassung aus dem Dienstverhältnis
-
§ 22 Entlassung eines Richters auf Probe
-
§ 23 Entlassung eines Richters kraft Auftrags
-
§ 24 Beendigung des Dienstverhältnisses durch richterliche Entscheidung
Vierter Abschnitt
-
§ 25 Grundsatz
-
§ 26 Dienstaufsicht
-
§ 27 Übertragung eines Richteramts
-
§ 28 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Lebenszeit
-
§ 29 Besetzung der Gerichte mit Richtern auf Probe, Richtern kraft Auftrags und abgeordneten Richtern
-
§ 30 Versetzung und Amtsenthebung
-
§ 31 Versetzung im Interesse der Rechtspflege
-
§ 32 Veränderung der Gerichtsorganisation
-
§ 33 Belassung des vollen Gehalts
-
§ 34 Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
-
§ 35 Vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte
-
§ 36 Mitgliedschaft in einer Volksvertretung oder Regierung
-
§ 37 Abordnung
Fünfter Abschnitt
-
§ 38 Richtereid
-
§ 39 Wahrung der Unabhängigkeit
-
§ 40 Schiedsrichter und Schlichter
-
§ 41 Rechtsgutachten
-
§ 42 Nebentätigkeiten in der Rechtspflege
-
§ 43 Beratungsgeheimnis
Sechster Abschnitt
-
§ 44 Bestellung und Abberufung des ehrenamtlichen Richters
-
§ 44a Hindernisse für Berufungen als ehrenamtliche Richter
-
§ 44b Abberufung von ehrenamtlichen Richtern
-
§ 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters
-
§ 45a Bezeichnungen der ehrenamtlichen Richter
Zweiter Teil
Erster Abschnitt
-
§ 46 Geltung des Bundesbeamtenrechts
-
§ 47 Bundespersonalausschuß in Angelegenheiten der Richter
-
§ 48 Eintritt in den Ruhestand
-
§ 48a Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen
-
§ 48b Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen
-
§ 48c Teilzeitbeschäftigung
-
§ 48d Teilzeitbeschäftigung, Beurlaubung und berufliches Fortkommen
Zweiter Abschnitt
-
§ 49 Richterrat und Präsidialrat
-
§ 50 Zusammensetzung des Richterrats
-
§ 51 Wahl des Richterrats
-
§ 52 Aufgaben des Richterrats
-
§ 53 Gemeinsame Aufgaben von Richterrat und Personalvertretung
-
§ 54 Bildung des Präsidialrats
-
§ 55 Aufgabe des Präsidialrats
-
§ 56 Einleitung der Beteiligung
-
§ 57 Stellungnahme des Präsidialrats
-
§ 58 Geschäftsführung, Rechtsstellung der Mitglieder
-
§ 59 Abgeordnete Richter
-
§ 60 Rechtsweg in Angelegenheiten der Richtervertretungen
Dritter Abschnitt
-
§ 61 Verfassung des Dienstgerichts
-
§ 62 Zuständigkeit des Dienstgerichts
-
§ 63 Disziplinarverfahren
-
§ 64 Disziplinarmaßnahmen
-
§ 65 Versetzungsverfahren
-
§ 66 Prüfungsverfahren
-
§ 67 Urteilsformel im Prüfungsverfahren
-
§ 68 Aussetzung von Verfahren
Vierter Abschnitt
-
§ 69 Beschränkte Geltung dieses Gesetzes
-
§ 70 Bundesrichter als Richter des Bundesverfassungsgerichts
Dritter Teil
-
§ 71 Geltung des Beamtenstatusgesetzes
-
§ 71a Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes
-
§ 72 Bildung des Richterrats
-
§ 73 Aufgaben des Richterrats
-
§ 74 Bildung des Präsidialrats
-
§ 75 Aufgaben des Präsidialrats
-
§ 76 Altersgrenzen
-
§ 76a Teilzeitbeschäftigung
-
§ 77 Errichtung von Dienstgerichten
-
§ 78 Zuständigkeit des Dienstgerichts
-
§ 79 Rechtszug
-
§ 80 Revision im Versetzungsverfahren und im Prüfungsverfahren
-
§ 81 Zulässigkeit der Revision im Disziplinarverfahren
-
§ 82 Revisionsverfahren im Disziplinarverfahren
-
§ 83 Verfahrensvorschriften
-
§ 84 Verfassungsrichter
Vierter Teil
Erster Abschnitt
-
§§ 85 bis 103 (Änderungs- und Aufhebungsvorschriften)
-
§ 104 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
Zweiter Abschnitt
-
§ 105 Überleitungsvorschriften für Richter auf Lebenszeit und auf Zeit
-
§ 106 Überleitungsvorschriften für Richter auf Probe, Richter kraft Auftrags und abgeordnete Richter
-
§ 107 (weggefallen)
-
§ 108 (weggefallen)
-
§ 109 Befähigung zum Richteramt
-
§ 110 Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst
-
§ 111 Vorsitzende der Arbeitsgerichte und Sozialgerichte
-
§ 112 Anerkennung ausländischer Prüfungen und im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise
-
§ 112a Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst
-
§§ 113 bis 118 (weggefallen)
Dritter Abschnitt
-
§ 119
-
§ 120 Technische Mitglieder des Bundespatentgerichts
-
§ 120a Besondere Vorschriften über die Amtsbezeichnungen
-
§ 121 Richter im Bundesdienst als Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaft eines Landes
-
§ 122 Staatsanwälte
-
§ 123 Besetzung der Berufsgerichte für Rechtsanwälte
-
§ 124 Laufbahnwechsel
-
§ 125 (weggefallen)
-
§ 126 Inkrafttreten
-
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitte III und IV
(BGBl. II 1990, 889, 929, 939)
Abschnitt III
- Maßgaben für die beigetretenen fünf Länder (Art. 1 Abs. 1 EinigVtr) -
Abschnitt IV
- Maßgaben für das Land Berlin -
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