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Gesetz - LuftVODV 161
Hunderteinundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von An- und Abflugverfahren für Flüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Bayreuth sowie von VFR/IFR-Wechselverfahren für Abflüge von der Startbahn 06 dieses Verkehrslandeplatzes)

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