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Gesetz - PflSchMGV
Pflanzenschutzgeräteverordnung - PflSchGerätV
Anlage 2 (zu § 6 Abs. 2)
Gebrauchsanleitung
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 741
Die Gebrauchsanleitung muss Angaben enthalten
1.
über die bestimmungsgemäße Ausstattung des Pflanzenschutzgerätes,
1a.
für die sachgerechte Einstellung des Pflanzenschutzgerätes,
2.
für das Befüllen des Gerätes und über Vorsichtsmaßnahmen,
3.
über Betriebs- und Einstellbereiche des Gerätes,
4.
über die Restmenge, die das Gerät nicht mehr bestimmungsgemäß ausbringt,
5.
für das Entleeren und Reinigen des Gerätes,
6.
für die Überprüfung der Dosierung,
7.
über die Maschenweite der Filter,
8.
über Abstände, nach denen das Pflanzenschutzgerät auf Funktionstauglichkeit sowie Dosierungs- und Verteilgenauigkeit zu überprüfen ist,
9.
über Einschränkungen der Verwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel,
10.
für das Umstellen auf andere Rüstzustände des Pflanzenschutzgerätes,
11.
über Möglichkeiten der Verbindung mit anderen Maschinen und Geräten einschließlich Sicherheitsmaßnahmen,
12.
für die Prüfung des Pflanzenschutzgerätes.

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