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Gesetz - PTBAKostO
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 2 Berechnung der Gebühr
Die Gebühr wird nach dem Zeitaufwand (§ 3) berechnet, in den Fällen der §§ 4 bis 6 zuzüglich einem Entgelt für
1.
Sonderaufwendungen (§ 4),
2.
die Überlassung von Anlagen und Geräten auf Zeit (§ 5),
3.
beschleunigt erbrachte Nutzleistungen (§ 6).
Für häufig wiederkehrende Nutzleistungen werden statt der Gebühr nach § 3 Festgebühren nach § 3a erhoben.

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