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Gesetz - PTBAKostO
Kostenverordnung für Nutzleistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
§ 6 Beschleunigt erbrachte Nutzleistungen
Wird eine Nutzleistung wegen besonderer Dringlichkeit auf Antrag außer der Reihe der laufenden Arbeiten erbracht, so kann ein Zuschlag von höchstens 100 vom Hundert der nach den §§ 3 bis 5 errechneten Gebühr erhoben werden.

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