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Gesetz - WaffG
Waffengesetz
Abschnitt 1
-
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
-
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
-
§ 3 Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis
-
§ 5 Zuverlässigkeit
-
§ 6 Persönliche Eignung
-
§ 7 Sachkunde
-
§ 8 Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
-
§ 9 Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
Unterabschnitt 2
-
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
-
§ 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
-
§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
Unterabschnitt 3
-
§ 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
-
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
-
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
-
§ 15a Sportordnungen
-
§ 15b Fachbeirat Schießsport
-
§ 16 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
-
§ 17 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
-
§ 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
-
§ 19 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
-
§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
Unterabschnitt 4
-
§ 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
-
§ 21a Stellvertretungserlaubnis
-
§ 22 Fachkunde
-
§ 23 Waffenbücher
-
§ 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
-
§ 25 Ermächtigungen und Anordnungen
-
§ 26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
-
§ 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
-
§ 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
Unterabschnitt 5
-
§ 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
-
§ 30 Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes
-
§ 31 Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
-
§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
-
§ 33 Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes
Unterabschnitt 6
-
§ 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
-
§ 35 Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
-
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
-
§ 37 Anzeigepflichten
-
§ 38 Ausweispflichten
-
§ 39 Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
Unterabschnitt 7
-
§ 40 Verbotene Waffen
-
§ 41 Waffenverbote für den Einzelfall
-
§ 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
-
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Abschnitt 3
-
§ 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
-
§ 43a Nationales Waffenregister
-
§ 44 Übermittlung an und von Meldebehörden
-
§ 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten
-
§ 45 Rücknahme und Widerruf
-
§ 46 Weitere Maßnahmen
-
§ 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
-
§ 48 Sachliche Zuständigkeit
-
§ 49 Örtliche Zuständigkeit
-
§ 50 Kosten
Abschnitt 4
-
§ 51 Strafvorschriften
-
§ 52 Strafvorschriften
-
§ 52a Strafvorschriften
-
§ 53 Bußgeldvorschriften
-
§ 54 Einziehung und erweiterter Verfall
Abschnitt 5
-
§ 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
-
§ 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
-
§ 57 Kriegswaffen
Abschnitt 6
-
§ 58 Altbesitz
-
§ 59 Verwaltungsvorschriften
-
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen
-
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
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