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Beschluss vom 25. September 2010 Az. XVI 57/09 - AG Nürnberg
Gericht:
AG Nürnberg
Datum:
25. September 2010
Aktenzeichen:
XVI 57/09
Typ:
Beschluss
Verfahrensgang:
Details
Info

Zur Anwendbarkeit deutschen Adoptionsrechts bei einer gleichgeschlechtlichen nach belgischem Recht geschlossenen Ehe zwischen dem US-amerikanischen Annehmenden und seinem italienischen Ehegatten bei russischer und italienischer Staatsangehörigkeit des anzunehmenden Kindes.

Einsender: Amtsgericht Nürnberg

 
Text
 
Tenor

Auf Antrag des Annehmenden vom 11.02.2009, eingegangen bei Gericht am 19.02.2009, wird die Annahme des

A. G. B., geboren am .. ,2004

Personenstandsregister des Distrikts L. der Direktion Personenstandsregister ..., Russische Föderation, Geburtsregister Nr. ...

Staatsangehörigkeit: Italienisch und russisch

Familienstand: ledig

wohnhaft ...

als Kind des

M. G., geboren am ... 1962 Staatsangehörigkeit: US-amerikanisch

Familienstand: verpartnert

wohnhaft ...

ausgesprochen.

Der Angenommene führt weiterhin den Geburtsnamen "B."; der Vatersname "G." entfällt.

 
Tatbestand
 
Gründe

I.

Der Annehmende ist US-amerikanischer Staatsangehöriger, geboren in ... /Florida, derzeit wohnhaft in .../Deutschland. In den Vereinigten Staaten wohnte er zuletzt in .../Kalifornien. Seit mehr als 6 Monaten verfügt er über keinen Wohnsitz mehr in den Vereinigten Staaten.

Der Anzunehmende kam am 2004 in .../Russische Föderation zur Welt. Er besitzt die russische und italienische Staatsangehörigkeit.

Der leibliche Vater des Anzunehmenden, G. B., ist italienischer ...

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