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Wiki zum Rechtsthema Lebensmittelrecht
Informationen zu Lebensmittelrecht
Bei dem sogenannten Lebensmittelrecht handelt es sich um verschiedene Rechtsbereiche, die sich insbesondere auf die Gefahrenabwehr und den Schutz des Verbrauchers bezieht sowie auch auf das geltende Gewerberecht. Im Lebensmittelrecht finden sich alle Regelungen, die in Bezug zu der Behandlung und Produktion der Lebensmittel stehen, sowie auch die entsprechend zugrundeliegenden Verwaltungsvorschriften und die rechtlichen und verwaltungsrechtlichen Vorschriften Europas und der Mittelstaaten.
Darüber hinaus soll es nicht nur den entsprechenden Schutz bieten, sondern ebenso auch den Wettbewerb regeln. Hierbei liegt die Priorität insbesondere auf dem Täuschungsschutz und den Anforderungen an die Qualität der Lebensmittel. Die staatliche Zuständigkeit und Verpflichtung beruht hierbei bereits auf Art. 2 Abs. 2 GG, welcher besagt: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden«.
Darüber hinaus soll es nicht nur den entsprechenden Schutz bieten, sondern ebenso auch den Wettbewerb regeln. Hierbei liegt die Priorität insbesondere auf dem Täuschungsschutz und den Anforderungen an die Qualität der Lebensmittel. Die staatliche Zuständigkeit und Verpflichtung beruht hierbei bereits auf Art. 2 Abs. 2 GG, welcher besagt: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden«.
Das Lebensmittelrecht als gemeinschaftliches Recht
Grundsätzlich unterteilt sich das sogenannte gemeinschaftliche Recht in das primäre und das sekundäre Gemeinschaftsrecht, wobei sich das primäre auf Grundlagen wie den EG-Vertrag oder auch dem EU-Vertrag bezieht und das sekundäre beispielsweise auf EG-Verordnungen und EG-Richtlinien. In dieser Form unterteilt sich auch das Lebensmittelrecht, welches als gemeinschaftliches Lebensmittelrecht seine Grundlage im EG-Vertrag hat. Dieses besagt, dass Verordnungen sowie auch geltende Richtlinien durch den Rat sowie auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erlassen werden, die hierbei die Entscheidungsgewalt innehaben.
Die EG-Verordnungen haben Gültigkeit für jeden Mitgliedsstaat und sind somit vollumfänglich verbindlich - auch dann, wenn eine Übereinstimmung nicht gegeben ist. Dies trifft allerdings nicht gleichermaßen auch auf die EG-Richtlinien zu. Diese beziehen sich nur auf die Mitgliedsstaaten, welche sich zur Umsetzung innerhalb einer vorgegebenen Frist in ein innerstaatliches Recht verpflichtet haben. Rats- oder Kommissionsentscheidungen richten sich verbindlich an die Mitgliedsstaaten, wobei Stellungnahmen oder Empfehlungen keine Rechtsverbindlichkeit aufweisen, sondern ausschließlich festgelegte Entscheidungen.
Die EG-Verordnungen haben Gültigkeit für jeden Mitgliedsstaat und sind somit vollumfänglich verbindlich - auch dann, wenn eine Übereinstimmung nicht gegeben ist. Dies trifft allerdings nicht gleichermaßen auch auf die EG-Richtlinien zu. Diese beziehen sich nur auf die Mitgliedsstaaten, welche sich zur Umsetzung innerhalb einer vorgegebenen Frist in ein innerstaatliches Recht verpflichtet haben. Rats- oder Kommissionsentscheidungen richten sich verbindlich an die Mitgliedsstaaten, wobei Stellungnahmen oder Empfehlungen keine Rechtsverbindlichkeit aufweisen, sondern ausschließlich festgelegte Entscheidungen.
Das Lebensmittelrecht als nationales Recht
Das Lebensmittelrecht in Deutschland beruht insbesondere auf dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, abgekürzt auch LFGB, und dient als Ergänzung der gemeinschaftlichen Regelungen. In diesem sind generell auch alle Erlassermächtigungen enthalten, die sich auf geltenden Rechtsverordnungen beziehen und dem Gesundheitsschutz und dem Täuschungsschutz dienen. Zu den weiteren Regelungen gehören die Richtlinien der Überwachungsdurchführung, Regelungen zu Probeentnahmen und auch Strafvorschriften sowie Bußgeldvorschriften.
Unterstützend bestehen hier verschiedene Verordnungen, die sich ebenso auf einzelne Produkte oder auch unterschiedliche Erzeugnisse beziehen können wie beispielsweise die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Darüber hinaus greifen auch einzelne Gesetze wie das Milch- und Margarinegesetz, welches spezielle Regelungen in Bezug auf die genannten Erzeugnisse enthält, oder auch das Weingesetz.
Unterstützend bestehen hier verschiedene Verordnungen, die sich ebenso auf einzelne Produkte oder auch unterschiedliche Erzeugnisse beziehen können wie beispielsweise die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung. Darüber hinaus greifen auch einzelne Gesetze wie das Milch- und Margarinegesetz, welches spezielle Regelungen in Bezug auf die genannten Erzeugnisse enthält, oder auch das Weingesetz.
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