Abmahnung was tun?
Den meisten Onlineshop Betreibern ist der Begriff Abmahnung nicht fremd, was jedoch nicht bedeutet, dass grundsätzlich alle Personen, die Onlinehandel betreiben, auch darauf vorbereitet sind, eventuell irgendwann selbst von Rechtsverletzungsvorwürfen durch Mitbewerber betroffen zu sein. Gerade im Bereich der Onlinemarktplätze wie Amazon oder eBay entstehen oft Missverständnisse bezüglich des Zusammenhangs zwischen den AGBs oder dem Impressum des Marktplatzes und der eigenen Informationspflicht. Daher sind Abmahnungen insbesondere in diesem Bereich keine Seltenheit und kommt es zu einer solchen, stellt sich natürlich Fragen wie: „Abmahnung was tun?“ und „Welche Konsequenzen sind mit der Abmahnung verbunden?“ Im Vorfeld kann die Inanspruchnahme von kostenlos angeboten Muster Belehrungen oder eine entsprechende Vorlage, beispielsweise zur Gestaltung des eigenen Impressums, dabei behilflich sein, das Risiko einer Abmahnung zu minimieren.
Was bedeutet Abmahnung und mit welcher Konsequenz ist zu rechnen?
Die Abmahnung an sich zeigt zuerst einmal umfassend einen vorliegenden Rechtsverstoß auf, dessen Rechtsgrundlage beispielsweise das geltende Gebrauchs-/Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht sowie auch das Wettbewerbs- oder Patenrecht darstellen können. Gleichermaßen beinhaltet die Abmahnung die Aufforderung, das rechtswidrige Verhalten zukünftig zu unterlassen. Hieraus ergeben sich somit noch keine Konsequenzen, die unmittelbar negativen Einfluss haben, stattdessen dient die Abmahnung rein rechtlich der Vermeidung eines Gerichtsverfahrens. Allerdings sind Abmahnungen zumeist mit Unterlassungserklärungen verbunden und beinhalten Fristen für die Abgabe einer solchen, die nicht auf die leichte Schulter zu nehmen sind. So kann beispielsweise ein Verstoß gegen eine strafbewährte Unterlassungserklärung zum einen eine hohe Vertragsstrafe nach sich ziehen und Grundlage für eine Einstweilige Verfügung darstellen. Hiermit sind wiederrum hohe Kosten für den Abgemahnten verbunden.
Abmahnung – was tun wenn der Brief vom Anwalt kommt?
Eine Abmahnung sollte man grundsätzlich niemals ignorieren oder schlimmer noch, deren Entgegennahme verweigern. Denn wie bereits angeschnitten sind Abmahnungen bzw. die Abgabe der Unterlassungserklärung mit Fristen verbunden, deren Ablauf durchaus ein teures gerichtliches Verfahren nach sich ziehen kann. Diese Fristen sind im Allgemeinen sehr kurz, wodurch eine schnelle Handlungsweise und Auseinandersetzung mit dem dargestellten Sachverhalt notwendig sind. Ein Rechtsverstoß wird in der Regel ausführlich im Abmahnungsschreiben dargelegt, wodurch es möglich ist, sich einen Überblick drüber zu verschaffen, ob die Vorwürfe gerechtfertigt sind oder nicht. Eine Rechtsberatung, die zum einen durch fachlich geschulte Juristen durchgeführt und zum anderen beispielsweise auch über den Verbraucherschutz in Anspruch genommen werden kann, kann hierbei durchaus hilfreich sein. Im Rahmen einer solchen Beratung lassen sich oft auch Sachverhalte aufschlüsseln, die für Laien eventuell nicht auf Anhieb als Verstöße erkennbar sind. Und darüber hinaus erhalten Betroffene eine umfassende Beratung über die weitere notwendige Vorgehensweise.
Was tun bei Abmahnung mit anhängiger Unterlassungserklärung?
Eine anhängige Unterlassungs- und Verzichtserklärung dient grundsätzlich erst einmal der Sicherstellung, dass die gerügten rechtswidrigen Verhaltensweisen zukünftig vermieden werden. In der Praxis wird sie jedoch auch dazu verwendet, etwaige Schadensersatzansprüche zu sichern, Vertragsstrafen festzulegen und hin und wieder auch dazu, die Kosten der Abmahnanwälte auf die abgemahnte Person umzulegen. Zusätzlich kann sie auch im Gerichtsverfahren als Schuldanerkenntnis gewertet werden, so dass einer vorschnellen Unterzeichnung in jedem Fall abzuraten ist. Stattdessen sollte juristisch geprüft werden, ob die vorgefertigte Unterlassungserklärung angemessen ist, ob eine Notwendigkeit zur Abgabe besteht oder ob ggf. eine abgewandelte Unterlassungserklärung dem Verstoß angemessener wäre.






