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Gründung einer Rechtsanwalts-GmbH
Juristen können grundsätzlich auch die Möglichkeit in Betracht beziehen, eine Kanzlei als GmbH zu betreiben, wie man sie in den meisten Fällen in Nennungsform Rechtsanwaltsgesellschaft oder RA GmbH findet.
Wie sind die gesetzlichen Regelungen?
Im Grunde richtet sich die RA GmbH nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln der GmbH. Gemäß der GmbH Gesetze ist die RA GmbH voll rechtsfähig und handelt ebenso wie auch jede andere GmbH durch ihre entsprechenden Organe und Vertreter. Grundsätzlich muss die GmbH allen gesetzlichen Anforderungen entsprechend und natürlich darf sie sich auch nicht in einem sogenannten Vermögensverfall befinden. Allerdings gibt es auch hier einige Besonderheiten, die man beachten sollte. Um die Gründung einer Rechtsanwaltsgesellschaft vornehmen zu können, muss die Rechtsanwaltskammer diesem Vorgang zustimmen. Darüber hinaus ist es auch notwendig, dass innerhalb der Gesellschaft die Mehrzahl der Geschäftsführer aus Rechtsanwälten bestehen muss, gemäß § 59f BRAO. Darüber hinaus steht es der Gesellschaft an sich frei, auch andere Gesellschafter hinzuzunehmen. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die gewählten Gesellschafter sich gemäß § 59a BRAO mit einem Rechtsanwalt zu einer Sozietät zusammenschließen dürfen.

Zu den weiteren Besonderheiten zählt auch, dass eine RA mbH nicht begleitend innerhalb eines Strafrechtsverfahrens tätig sein kann, weshalb es erforderlich ist, dass die Gesellschaft eine Vollmacht auf jeden einzelnen der Rechtsanwälte ausstellt. Erst wenn dies erfolgt ist, ist der Rechtsanwalt in der Lage das Strafverfahren für die RA GmbH zu leiten.
Der wichtigste Vorteil einer Rechtsanwalts-GmbH
De wichtigste Vorteil einer GmbH ist, dass die einzelnen Gesellschafter haften. Darüber hinaus ist eine persönliche Haftung nicht vorgesehen. Eine GmbH haftet lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen, so dass auch bei einer falschen Mandatsbetreuung keine Rechtsanwalts GmbH Haftung zum Tragen kommt.

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