Pflicht zur Datenschutzerklärung: so kann man dieser gerecht werden
Die Datenschutzerklärung Pflicht stellt einen notwendigen Bestandteil der Informationspflicht dar, der gewerbliche Internetnutzer wie Onlineshop Betreiber, Dienstleister oder auch Händler, die ihre Waren auf eBay oder Amazon anbieten, unterliegen. Diese Verpflichtung wird durch § 13 Telemediengesetz (TMG) bestimmt, welcher die Pflichten des Diensteanbieters regelt. Hiernach müssen Webseitenbetreiber bzw. Unternehmer, gesetzlich auch Diensteanbeter genannt, „den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten in Staaten außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG…“ zu informieren. Dies muss in einer verständlichen Form umgesetzt sein, wobei die Datenschutzerklärung gemäß den Regelungen „jederzeit abrufbar sein“ muss. Es ist also notwendig, dass die Datenschutzerklärung auf der Webseite des Anbieters verfügbar sein muss, was möglichst auf einer eigenständigen Seite umgesetzt werden sollte, die entsprechend verlinkt ist. Der Link muss so gekennzeichnet sein und in die Webseite integriert werden, dass Besucher ihn sofort wahrnehmen und als Link zur Datenschutzerklärung identifizieren können. Dies, sowie eine einwandfrei und rechtskonforme Gestaltung der Datenschutzerklärung stellen sicher, dass der Datenschutzerklärung Pflicht in vollem Umfang nachgekommen werden kann.
Wie kann man Texte zur Datenschutzerklärung Pflicht umsetzen?
Rechtstexte, die dazu dienen, der Datenschutzerklärung Pflicht nachzukommen, werden als sogenannte Datenschutzerklärung bezeichnet, jedoch ist das Erstellen durch den Unternehmer selbst oft nicht möglich. Das Datenschutzrecht beinhaltet viele sehr komplexe Regelungen, die durch den Unternehmer beachtet werden müssen, so dass es an dieser Stelle schnell zu Fehlern kommen kann, die Abmahnungen nach sich ziehen können. Denn eine fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärung wurde durch einschlägige Gerichtsurteile als wettbewerbswidrig definiert, wodurch Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch haben. Hilfe bietet hier der Händlerschutz. Jedoch gibt es insbesondere in Bezug auf Rechtstexte verschiedene Hilfsmittel, die teilweise kostenlos auf unterschiedlichen Webseiten im Internet angeboten werden. Bei der Inanspruchnahme entsprechender Hilfsmittel sollten Unternehmer allerdings darauf achten, dass die Anbieterseite seriös ist und sich mit dem Thema Recht eingehend auseinandergesetzt hat. Zu den Hilfsmitteln gehören u. a. Hinweise und Ratschläge sowie auch Muster, die als Vorlage für die Gestaltung eigener Rechtstexte dienen können. Ebenso werden auch Datenschutzerklärung Generatoren angeboten, bei denen eine schnelle und bequeme Erstellung durch Eingabe der notwendigen Daten erfolgen kann. Beide Lösungen sorgen dafür, dass Unternehmer die benötigte Datenschutzerklärung innerhalb kurzer Zeit zur Verfügung haben. Jedoch ist darauf zu achten, dass die Rechtstexte aktuell und ggf. auch juristisch geprüft sind und nicht einfach ein Datenschutzerklärung Muster verwendet wird.
Was sollte man beachten, wenn es zu einer Abmahnung kommt?
Bei einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Datenschutzerklärung ist es notwendig, sich juristischen Beistand zu holen. Denn gerade hier ist für Unternehmer oft kaum erkennbar, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Dies ist meist nur dann nachvollziehbar, wenn eine Datenschutzerklärung vollständig fehlt. Ist dies der Fall, so ist es notwendig, dass Unternehmer dies umgehend beheben. Eine Rechtsberatung ist jedoch auch in diesem Fall empfehlenswert, damit der Unternehmer schwerwiegende Konsequenzen und hohe Kosten weitestgehend vermeiden kann. Zu beachten ist insbesondere auch, dass eine Abmahnung meist mit Fristen verbunden ist. Diese sollten Unternehmer einhalten, um eine teure Klage zu vermeiden oder die Erwirkung einer Einstweiligen Verfügung durch den Abmahner.






