Gesetz - 1-DM-GoldmünzG
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze
und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
§ 7 Ausgabepreis
Die Deutsche Bundesbank bestimmt den Ausgabepreis der 1-DM-Goldmünze nach dem Marktpreis für Gold am Tag vor der Erstausgabe zuzüglich eines marktüblichen Ausgabeaufschlags. Sie kann den Ausgabepreis wegen einer Änderung des Goldpreises im Absatzzeitraum verändern.