Gesetz - 1-DM-GoldmünzG
Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"
§ 9 Anwendung der Bußgeldvorschriften des Münzgesetzes
§ 13 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) gilt nicht für die 1-DM-Goldmünzen.

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