Gesetz - ÄApprO 2002
Approbationsordnung für Ärzte
§ 17 Ladung zu den Prüfungsterminen
Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich-praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet