Gesetz
Art 11
Für Streitigkeiten wegen der Ansprüche
- 1.
- auf Schadenersatz oder Ersatz von Aufwendungen wegen Verschmutzungsschäden nach Artikel III, IV und VII Abs. 8 des Haftungsübereinkommens oder nach Artikel 2 dieses Gesetzes,
- 2.
- auf Entschädigung nach Artikel 4 des Fondsübereinkommens und
- 3.
- auf Erstattung nach Artikel 5 des Fondsübereinkommens