Gesetz - AÜKostV
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis-Kostenverordnung
§ 2 Höhe der Gebühren
Die Gebühr beträgt für die
1.Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis1.000 DM,
ab 1. Januar 2001625 Euro,
ab 1. Januar 2003750 Euro,
2.Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis3.000 DM,
ab 1. Januar 20011.750 Euro,
ab 1. Januar 20032.000 Euro.

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