Gesetz - AbfBeauftrV
Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall
Eingangsformel
Auf Grund des § 11a Abs. 1 Satz 3 des Abfallbeseitigungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Januar 1977 (BGBl. I S. 41) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:

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