Gesetz - AbwV
Abwasserverordnung
Anhang 57 Wollwäschereien
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2004, 1184
- A
- Anwendungsbereich
(2) Dieser Anhang gilt nicht für Abwasser aus der Betriebswasseraufbereitung, aus indirekten Kühlsystemen sowie für Niederschlagswasser.
- B
- Allgemeine Anforderungen
(2) Die Schadstofffracht ist so gering zu halten, wie dies durch folgende Maßnahmen möglich ist:
- 1.
- abwasserfreies Vorreinigen von Fässern und Gebinden,
- 2.
- Verwendung von organischen Komplexbildnern, die einen DOC-Abbaugrad nach 28 Tagen von 80 Prozent entsprechend der Nummer 406 der Anlage "Analysen- und Messverfahren" erreichen.
- 1.
- Alkylphenolethoxilate (APEO) aus Wasch- und Reinigungsmitteln,
- 2.
- Tenside oder andere grenzflächenaktive Stoffe, die die Anforderungen an die biologische Abbaubarkeit nach § 3 des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes in Verbindung mit der Tensidverordnung vom 30. Januar 1977 (BGBl. I S. 244), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. Juni 1986 (BGBl. I S. 851), nicht erfüllen.
- C
- Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle
Qualifizierte Stichprobe oder 2-Stunden-Mischprobe | |||
---|---|---|---|
mg/l | kg/t | ||
Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) | 150 | 1,5 | |
Biochemischer Sauerstoffbedarf in 5 Tagen (BSB(tief)5) | 10 | 0,1 | |
Stickstoff, gesamt, als Summe von Ammonium-, Nitrit- und Nitratstickstoff (N(tief)ges) | 30 | 0,3 | |
Gesamter gebundener Stickstoff (TN(tief)b) | 40 | 0,4 | |
Phosphor, gesamt | 2 | 0,02 | |
Giftigkeit gegenüber Fischeiern (G(tief)Ei) | 2 | ||
Giftigkeit gegenüber Daphnien (G(tief)D) | 2 |
(2) Die produktionsspezifischen Frachtwerte (kg/t) in Absatz 1 beziehen sich auf die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Verarbeitungskapazität von Rohwolle.
(3) Die Anforderungen für Stickstoff, gesamt, und den gesamten gebundenen Stickstoff (TN(tief)b) gelten bei einer Abwassertemperatur von 12 Grad C und größer im Ablauf des biologischen Reaktors der Abwasserbehandlungsanlage.
- D
- Anforderungen an das Abwasser vor Vermischung
- E
- Anforderungen an das Abwasser für den Ort des Anfalls