Gesetz - AdKG
Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.
















