Gesetz - AfögLTAV
Verordnung über die Ausbildungsförderung für den Besuch von
Ausbildungsstätten für landwirtschaftlich-technische,
milchwirtschaftlich-technische und biologisch-technische Assistentinnen und
Assistenten
§ 2 Förderungsrechtliche Stellung der Auszubildenden
Die Auszubildenden an den in § 1 bezeichneten Ausbildungsstätten erhalten Ausbildungsförderung wie Schüler von Berufsfachschulen.