Gesetz - AGB DDR
Arbeitsgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
§ 168
(1)
(2) Gesetzliche Feiertage sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Bußtag sowie 25. und 26. Dezember und weitere in Rechtsvorschriften sowie regional festgelegte Feiertage.
(3)
(4)

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