Gesetz - AgrStatG
Agrarstatistikgesetz - AgrStatG
§ 13 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
Die Baumschulerhebung wird allgemein alle vier Jahre, beginnend 2004, in der Zeit von Juli bis August durchgeführt. Es werden Merkmale über die Nutzung der Baumschulflächen erhoben.

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