Gesetz - AgrStatG
Agrarstatistikgesetz - AgrStatG
§ 50 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Erhebung in Brütereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Bruteiereinlagen und die Kükenerzeugung erhoben.

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