Gesetz - AgrStatG
Agrarstatistikgesetz - AgrStatG
§ 61 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Schlachtgewichtsstatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen auf Grund der nach der Ersten Fleischgesetz-Durchführungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung zu erstattenden Meldungen erhoben.