Gesetz - AgrStatG
Agrarstatistikgesetz - AgrStatG
§ 66 Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten der Hochsee- und Küstenfischereistatistik sind die Fischereibetriebe, die Seefischmärkte, die Fischverwertungsgenossenschaften sowie die Betriebe von Fischhandel und Fischverarbeitung.

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