Gesetz - AgrStatG
Agrarstatistikgesetz - AgrStatG
§ 67 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale
Die Hochsee- und Küstenfischereistatistik wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über die Fangreise und die Fangergebnisse von Fischen erhoben.