Gesetz - AgrStatG
Agrarstatistikgesetz - AgrStatG
§ 74 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt
Die Erhebung der Erzeugung wird allgemein jährlich durchgeführt. Es werden Merkmale über die Weinerzeugung erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 15. Januar des Folgejahres.

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