Gesetz - ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
§ 105a Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Rente zum 1. April 2004
Widerspruch und Klage gegen
- 1.
- die Veränderung des Zahlbetrags der Rente,
- 2.
- die Festsetzung des Beitragszuschusses nach § 35a oder
- 3.
- den Wegfall des Beitragszuschusses nach § 35b
















