Gesetz - ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
§ 112 Versicherungskonto
Die landwirtschaftlichen Alterskassen sind verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 1997 Versicherungskonten zu führen.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet