Gesetz - ALG
Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
§ 20 Schadensersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
Durch die Berücksichtigung von rentenrechtlichen Zeiten wird ein Anspruch auf Schadensersatz wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht ausgeschlossen oder gemindert.
















