Gesetz - Alg II-V
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V
§ 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
- 1.
- Sozialleistungen,
- 2.
- Vermietung und Verpachtung,
- 3.
- Kapitalvermögen sowie
- 4.
- Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.
















