Gesetz - Alg II-V
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V
§ 4 Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
1.
Sozialleistungen,
2.
Vermietung und Verpachtung,
3.
Kapitalvermögen sowie
4.
Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.

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