Gesetz - AnerkSparkAusbAufhV
Verordnung über die Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau
§ 1 Aufhebung der staatlichen Anerkennung des Ausbildungsberufs
Die staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau, ausgesprochen durch Satzung der Deutschen Sparkassenschule Hannover vom 18. Mai 1951, wird aufgehoben.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet