Gesetz - AntarktUmwSchProtAG
Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls vom 4. Oktober 1991 zum Antarktis-Vertrag
§ 39 Schiedsverfahren
Das Auswärtige Amt ist zuständig für das im Anhang des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag geregelte Schiedsverfahren.
















