Gesetz - AntKostV
Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz vom 22. September 1994
§ 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet