Gesetz - AnzV
Anzeigenverordnung - AnzV
Anlage 6 (zu § 11 Abs. 1)
Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
(Inhalt: nicht darstellbares Muster einer Anzeige,
Fundstelle: BGBl. I 2006, 3264)

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