Gesetz - AOEG
Einführungsgesetz zur Abgabenordnung
§ 19b Zugriff auf datenverarbeitungsgestützte Buchführungssysteme
§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5 und 6 sowie § 200 Abs. 1 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I S. 1433) sind ab dem 1. Januar 2002 anzuwenden.

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