Gesetz - AP-gDBPolV
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für den Vorbereitungsdienst der Polizeikommissaranwärterinnen und Polizeikommissaranwärter nach § 14 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung.
(2) Sie gilt entsprechend für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die zum Ausbildungsaufstieg vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei nach § 29 Abs. 1 Satz 1 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung zugelassen worden sind. § 2a findet keine Anwendung.

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