Gesetz - ArbnErfG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
§ 11 Vergütungsrichtlinien
Der Bundesminister für Arbeit erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet