Gesetz - ArbnErfG
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
§ 11 Vergütungsrichtlinien
Der Bundesminister für Arbeit erläßt nach Anhörung der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.