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Gesetz - ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG
Erster Abschnitt
-
§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich
-
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Abschnitt
-
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
-
§ 4 Allgemeine Grundsätze
-
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
-
§ 6 Dokumentation
-
§ 7 Übertragung von Aufgaben
-
§ 8 Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
-
§ 9 Besondere Gefahren
-
§ 10 Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
-
§ 11 Arbeitsmedizinische Vorsorge
-
§ 12 Unterweisung
-
§ 13 Verantwortliche Personen
-
§ 14 Unterrichtung und Anhörung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes
Dritter Abschnitt
-
§ 15 Pflichten der Beschäftigten
-
§ 16 Besondere Unterstützungspflichten
-
§ 17 Rechte der Beschäftigten
Vierter Abschnitt
-
§ 18 Verordnungsermächtigungen
-
§ 19 Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften und zwischenstaatliche Vereinbarungen
-
§ 20 Regelungen für den öffentlichen Dienst
Fünfter Abschnitt
-
§ 20a Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie
-
§ 20b Nationale Arbeitsschutzkonferenz
Sechster Abschnitt
-
§ 21 Zuständige Behörden, Zusammenwirken mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung
-
§ 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
-
§ 23 Betriebliche Daten, Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Jahresbericht
-
§ 24 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften
-
§ 25 Bußgeldvorschriften
-
§ 26 Strafvorschriften
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