Gesetz - ArbSV
Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz
Eingangsformel
Auf Grund des § 34 des Arbeitssicherstellungsgesetzes vom 9. Juli 1968 (BGBl. I S. 787) verordnet die Bundesregierung:

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