Gesetz - ArGV
Arbeitsgenehmigungsverordnung - ArGV
§ 12c Auszubildende aus den neuen EU-Mitgliedstaaten
Keiner Arbeitsgenehmigung-EU bedürfen Auszubildende für eine qualifizierte betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf.
















