Gesetz - ArznRAV 1993-11
Verordnung über die Aussetzung der Rechnungsabschläge bei Arzneimitteln nach § 311a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. November 1993 in Kraft.

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet