Gesetz - AsylVfG
Asylverfahrensgesetz
§ 35 Abschiebungsandrohung bei Unbeachtlichkeit des Asylantrags
In den Fällen des § 29 Abs. 1 droht das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebung in den Staat an, in dem er vor Verfolgung sicher war.

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