Gesetz - AtStrlSVDBest
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz
§ 11 Änderungen
Vor der Veränderung von personellen oder sachlichen Voraussetzungen, die einer Genehmigung zugrunde liegen, ist eine Änderung der Genehmigung zu beantragen.

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