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Gesetz - AtStrlSVDBest
Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz
§ 3 Unterlagen zur Erteilung der Genehmigung
Mit dem Antrag auf Genehmigung sind
1.
der Leiter des Betriebes,
2.
der verantwortliche Mitarbeiter und der Strahlenschutzbeauftragte sowie ihre Qualifikation,
3.
das Arbeitsvorhaben,
4.
die Art und Aktivität oder Menge der radioaktiven Stoffe, der Typ und die Anzahl der Strahleneinrichtungen oder umschlossenen Strahlenquellen und
5.
die Arbeitsräume
zu benennen sowie
6.
die betriebliche Strahlenschutzordnung einschließlich Maßnahmeplan zur Bekämpfung von außergewöhnlichen Ereignissen in doppelter Ausfertigung
vorzulegen. Die Genehmigung ist an diese Angaben und Unterlagen gebunden.

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