Gesetz - AufenthV
Aufenthaltsverordnung
Anlage D15 Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und Aufenthaltserlaubnis,
die Ausländern ausgestellt wird, die auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit ein Aufenthaltsrecht besitzen
(Fundstelle des Originaltextes: Fundstelle BGBl. I 2007, 2110 - 2111)
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